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Erklärung zur Sicherheit von elektronisch übermittelten Nachrichten und Dokumenten Alle im Namen der KS Immobilien- u. Beteiligungs GmbH&Co.KG auf elektronischem Wege übermittelten Nachrichten (z.B. e-mails) oder Dokumente (z.B. angehängte Dateien oder PDF-Dokumente), welche nicht geeignet elektronisch signiert sind, haben nur informellen Charakter und stellen keine rechtsverbindlichen Äußerungen der KS Immobilien- u. Beteiligungs GmbH&Co.KG oder seiner Vertretungsberechtigten dar. Ebenso können daraus keine irgendwie gearteten rechtlichen Verpflichtungen zu Lasten der KS Immobilien- u. Beteiligungs GmbH&Co.KG oder seiner Vertretungsberechtigten abgeleitet werden. Das gleiche gilt auch für von KS Immobilien- u. Beteiligungs GmbH&Co.KG empfangenen Nachrichten oder Dokumente, die nicht geeignet signiert sind. Dennoch sind alle auf elektronischem Wege übermittelten Nachrichten und Dokumente nur für den Adressaten bestimmt und von diesem entsprechend vertraulich zu behandeln. Sollte jemand versehentlich eine Nachricht erhalten haben, die nicht für ihn bestimmt ist, wird der Empfänger gebeten dem Absender dies umgehend mitzuteilen und die Nachricht, nebst eventuell zugehörigen Dokumenten in seinem System dauerhaft zu löschen. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne geeigenete Schutzmaßnahmen
elektronisch (z.B. im Internet etc.) übermittelte Nachrichten und
Dokumente von Dritten eingesehen und auch unbemerkt verfälscht
werden können. Die KS Immobilien- u. Beteiligungs GmbH&Co.KG weisst ausserdem ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht für irgendwelche Schäden haftet, die durch die unbeabsichtigte Übermittlung von mit Computer-Viren oder anderer schädlicher Software behafteter Nachrichten oder Dokumente, entstanden sind. Das gilt in diesem Fall auch für elektronisch (digital) signierte Nachrichten und Dokumente. Es ist auch bei aller Sorgfalt und der Anwendung verkehrsüblicher Maßnahmen gegen schädliche Software nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass schädliche Software unbemerkt enthalten ist. Der Empfänger ist in jedem Fall für die geeignete Prüfung auf solche schädliche Software selbst verantwortlich, bevor er die elektronische Übermittlung verwendet. Elektronische (digitale) Signaturen Alle Nachrichten oder Dokumente die von KS Immobilien- u. Beteiligungs GmbH&Co.KG auf elektronischem Wege übermittelt werden, haben ausschließlich nur dann rechtsverbindlichen Charakter, wenn sie von Karl E. Schedler (allein und ausschließlich vertretungsberechtigt), nach den Vorschriften des Deutschen Signaturgesetzes (SigG) mit einer gültigen, qualifizierten, elektronischen Signatur (elektronische Unterschrift), versehen sind. Die elektronische Signatur muss ein gültiges Zertifikat einer von der Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungstelle (Trust Center) aufweisen (Anbieterakkreditierung). Der Empfänger muss die Gültigkeit der Signatur und der Zertifikate geeignet überprüfen, bevor er die Nachricht oder das Dokument verwendet. Jeder Empfänger, der eine von Karl E. Schedler signierte Nachricht oder ein signiertes Dokument empfängt, bei der die elektronische Signatur ungültig oder verfäscht ist, wird dringend gebeten, dies Herrn Karl E. Schedler umgehend mitzuteilen. Die KS Immobilien- u. Beteiligungs GmbH&Co.KG oder ein Vertretungsberechtigter wertet alle auf elektronischem Wege empfangenen Nachrichten bzw. Dokumente, welche eine gültige, qualifizierte elektronische Signatur (gemäß Signaturgesetz) aufweisen als rechtlich verbindlich und bezieht die Nachrichten bzw. Dokumente auf den Inhaber des Signatur-Zertifikates. Verwendete Zertifikate Derzeit werden Zertifikate des Trust Centers der Deutschen Telekom AG (TeleSec, T-Systems), nach dem PKS (Public Key Service) Verfahren verwendet. Vertrauliche Nachrichten und Dokumente Bei qualifiziert signierten Nachrichten und Dokumenten kann die Verfälschung weitgehend ausgeschlossen werden. Jedoch kann der Inhalt der Nachricht bzw des Dokumentes von Dritten potentiell eingesehen werden. Um dies zu verhindern ist die Übermittlung geeignet zu verschlüsseln und zusätzlich zu signieren. Wenn ein Empfänger vertrauliche Nachrichten vom Absender erhalten will, muss er vorher dies dem Absender mitteilen und sein Zertifikat mit dem öffentlichen Schlüssel zur Verfügung stellen. Absender welche an die KS Immobilien- u. Beteiligungs GmbH&Co.KG, vertreten durch Dipl.Ing. Karl E. Schedler, eine verschlüsselte Nachricht oder ein vertrauliches Dokument auf elektronischem Wege übermitteln wollen, sollten dazu bitte das unten stehende Zertifikat mit dem öffentlichen Schlüssel verwenden. KS Immobilien- und Beteiligungs GmbH&Co.KG vertreten durch Karl E. Schedler den 13.07.2014 |
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Nützliche Links in diesem Zusammehang: |
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Der
Verzeichnisdienst der TeleSec (Public Key Directory): Bei der Suche bitte "Schedler, Karl E." eingeben. |
http://pks.telesec.de/verzeichnisdienst/pkd/index.htm |
Der Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur: | http://www.nrca-ds.de/ |
Zertifikat
für die Verwendung zur Verschlüsselung von an Karl E. Schedler
zu sendende vertrauliche Nachrichten oder Dokumente (gültig bis 06.07.2015) (auch über den Verzeichnisdienst der TeleSec abzurufen) |
SignaturZertificat.crt |
Geeignete
Anwendungskomponente (zertifiziert vom BSI = Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik nach ITSEC E2/hoch gemäß SigG) zur
Verifizierung von Signaturen und Zertifikaten, sowie zur Signierung und
Verschlüsselung von digitalen Dokumenten: SecSigner von SecCommerce kostenlos zum Downloaden oder als Online-Dienst |
http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html |
Gesetz
über die Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) - vom 16. Mai 2001 - zuletzt geändert am 17. Juli 2009 - |
SignaturGesetz (PDF) |
Verordnung
zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung - SigV) - vom 16. November 2001 - zuletzt geändert am 17. Dezember 2009 - |
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